Ab dem 01.07.2018 ist in Niedersachsen das Klinische Krebsregister etabliert Die Meldung von Erkrankungen und durchgeführten Therapien ist dort für alle behandelnden Ärzte ab diesem Zeitpunkt Pflicht.
Es erfolgt eine pseudonymisierte Meldung der Patientendaten, ein Widerspruchsrecht ist nicht vorgesehen.